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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

B&F Facility Management GmbH
Dörpfeldstraße 78
12489 Berlin
Deutschland

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Reinigungs-, Gebäudedienstleistungs-, Hausmeister-, Facility-Service- sowie – soweit individuell vereinbart – objektbezogene Rückbau- und Entkernungsleistungen zwischen der B&F Facility Management GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“, und ihren Auftraggebern.

Die Leistungen werden sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB angeboten.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt wurde.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner ist:

B&F Facility Management GmbH
Dörpfeldstraße 78
12489 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 80093686
E-Mail: info@bf-facility.de

Geschäftsführerin: Kristina Tosic

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregisternummer: HRB 284479

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Anfragen über das Kontakt- oder Angebotsformular, telefonisch oder per E-Mail sind zunächst unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein individuelles Angebot oder einen Auftrag ausdrücklich bestätigt und der Auftraggeber dieses annimmt oder wenn der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers mit der vereinbarten Leistungserbringung beginnt.

Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.

§ 4 Angebote und Kostenvoranschläge

Angebote und Kostenvoranschläge werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Angaben zum Objekt und zum gewünschten Leistungsumfang erstellt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Kalkulation und Durchführung erheblichen Umstände vollständig und zutreffend mitzuteilen.

Ergeben sich vor oder während der Ausführung wesentliche, bei Angebotserstellung nicht erkennbare Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Fläche, Verschmutzungsgrad, Zugänglichkeit, Materialbeschaffenheit oder Leistungsumfang, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden grundsätzlich erst nach entsprechender Abstimmung ausgeführt und gesondert vergütet.

Die Bindungsfrist eines Angebots ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Ist dort keine Bindungsfrist angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Leistungsumfang

Art, Umfang, Häufigkeit und Ausführungsweise der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.

Zusatzleistungen können gesondert beauftragt und berechnet werden.

§ 6 Leistungsort und Zugang zum Objekt

Die Leistungen werden grundsätzlich an dem im jeweiligen Auftrag bezeichneten Objekt erbracht.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und die von ihm zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den für die Leistungserbringung erforderlichen Bereichen erhalten.

§ 7 Termine und Ausführung

Leistungstermine und Zeitfenster werden individuell vereinbart.

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

Bei absehbaren erheblichen Verzögerungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber, soweit dies möglich und zumutbar ist, und stimmt gegebenenfalls einen geeigneten Ersatztermin ab.

Geringfügige, sachlich begründete Abweichungen von einem vereinbarten Zeitfenster stellen für sich allein keinen wesentlichen Vertragsverstoß dar. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass die zu bearbeitenden Flächen zugänglich sind, erforderliche Zugangsberechtigungen vorliegen und alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer insbesondere über bekannte Gefahrenquellen, empfindliche Materialien oder Oberflächen sowie besondere Sicherheits-, Hygiene- oder Betriebsvorschriften.

Entstehen aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung dieser Mitwirkungspflichten zusätzliche Aufwendungen, können diese nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gesondert berechnet werden.

§ 9 Schlüssel, Zugangskarten und Zutrittsberechtigungen

Überlassene Schlüssel, Zugangskarten, Codes und sonstige Zutrittsmittel werden sorgfältig verwahrt und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet.

Nach Beendigung des Vertrags oder auf berechtigte Aufforderung des Auftraggebers werden überlassene körperliche Zugangsmittel zurückgegeben.

§ 10 Preise und Umsatzsteuer

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

Gegenüber Unternehmern werden Preise, soweit im jeweiligen Angebot nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

Zusatzleistungen und nachträglich vereinbarte Änderungen des Leistungsumfangs können gesondert berechnet werden.

§ 11 Rechnungsstellung und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung oder bei laufenden Verträgen entsprechend der individuell vereinbarten Abrechnungsperiode.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im individuellen Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Zusatzleistungen und Leistungsänderungen

Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Ausführung zwischen den Parteien abgestimmt.

Soweit die Änderung Auswirkungen auf Preis oder Ausführungsdauer hat, wird der Auftraggeber hierüber vor Ausführung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen informiert.

Vereinbarungen über Zusatzleistungen und wesentliche Leistungsänderungen sollen aus Nachweisgründen mindestens in Textform erfolgen.

§ 13 Terminverschiebung und Stornierung

Für die Verschiebung oder Stornierung verbindlich vereinbarter Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls die im individuellen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Regelungen.

Soweit dem Auftragnehmer aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden kurzfristigen Stornierung oder eines vom Auftraggeber verursachten Leistungshindernisses Ansprüche zustehen, richten sich diese nach den gesetzlichen Vorschriften.

Dem Auftraggeber bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist, soweit eine entsprechende Ersatzforderung geltend gemacht wird.

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

§ 14 Vom Auftraggeber verursachte Leistungshindernisse

Kann eine vereinbarte Leistung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht oder nicht vollständig erbracht werden, insbesondere weil der vereinbarte Zugang zum Objekt nicht möglich ist oder notwendige Vorbereitungen nicht erfolgt sind, richten sich etwaige Vergütungs- oder Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 15 Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

Soweit eine vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist und eine Abnahme nach Art der Leistung vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Abnahme.

Bei wiederkehrenden Reinigungs- und Facility-Dienstleistungen ist eine förmliche Abnahme grundsätzlich nicht erforderlich, soweit sich aus der individuellen Vereinbarung oder der rechtlichen Einordnung der konkreten Leistung nichts anderes ergibt.

§ 16 Beanstandungen, Mängel und Nacherfüllung

Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah nach ihrer Feststellung mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung ermöglicht werden kann.

Die unterlassene oder verspätete Mitteilung führt gegenüber Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.

Bei einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit dies gesetzlich vorgesehen und dem Auftraggeber zumutbar ist.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

§ 17 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 18 Angaben des Auftraggebers, Oberflächen und Schäden am Objekt

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Leistungen über ihm bekannte Besonderheiten des Objekts, insbesondere empfindliche Oberflächen, Materialien, Beschichtungen, technische Anlagen oder sonstige für die Durchführung relevante Umstände.

Für Schäden, die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen, gelten die gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von § 17 dieser AGB.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Leistungsmängel, die ausschließlich auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, sofern deren Unrichtigkeit für den Auftragnehmer nicht erkennbar war.

§ 19 Einsatz von Nachunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen zur Durchführung einzelner oder sämtlicher vereinbarter Leistungen einzusetzen.

Vertragspartner des Auftraggebers bleibt die B&F Facility Management GmbH.

Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen verantwortlich.

§ 20 Höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende Ereignisse

Kann eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt und dessen Auswirkungen trotz angemessener Maßnahmen nicht verhindert werden können, vorübergehend nicht erfüllen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, unverzüglich über erhebliche Auswirkungen auf die vereinbarte Leistungserbringung.

Die Parteien werden sich, soweit erforderlich, um eine angemessene Anpassung von Terminen und Abläufen bemühen.

§ 21 Laufzeit und Kündigung laufender Verträge

Bei wiederkehrenden Reinigungs- oder Facility-Service-Verträgen ergeben sich Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag.

Soweit keine individuelle Kündigungsregelung vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen.

Für Verträge mit Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über Vertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 22 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Kommunikation nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der B&F Facility Management GmbH.

§ 23 Verbraucher und Widerrufsrecht

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert.

Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.

§ 24 Verbraucherstreitbeilegung

Die B&F Facility Management GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die gesetzlichen Informationspflichten nach § 37 VSBG im Falle einer nicht beigelegten Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag bleiben unberührt.

§ 25 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

§ 26 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 27 Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Unser Ziel: Gebäude, die
dauerhaft überzeugen

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Kontaktdaten
Dörpfeldstraße 78, 12489 Berlin
+49 30 80093686
info@bf-facility.de
Öffnungszeiten

Mo – Fr:
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Sonntag:

08:00 – 18:00 Uhr
Nach Vereinbarung
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